Universalsukzession auch Gesamtrechtsnachfolge: Ein Erbe tritt mit dem Erbfall in alle Rechte und Pflichten des Erblassers ein. Das Vermögen (Erbschaft) geht als Ganzes auf den oder die Erben über (§ 1922 BGB).
Universalsukzession auch Gesamtrechtsnachfolge: Ein Erbe tritt mit dem Erbfall in alle Rechte und Pflichten des Erblassers ein. Das Vermögen (Erbschaft) geht als Ganzes auf den oder die Erben über (§ 1922 BGB).
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