Mit einer Kettenschenkung kann Vermögen innerhalb einer Familie übertragen und die Schenkungssteuer vermieden oder reduziert werden.
Wer sein Vermögen auf die nächste Generation überträgt, möchte gerne unnötige Steuern vermeiden. Freibeträge helfen dabei. Damit zum Beispiel Ehegatten ihre Freibeträge voll ausschöpfen oder sogar verdoppeln können, raten wir in manchen Fällen zur Kettenschenkung.
Wie das funktioniert, erfahren Sie hier.
Wenn zum Beispiel Eltern ihr Privatvermögen auf die nächste Generation übertragen wollen, ist der Freibetrag des vermögenden Ehegatten von 400.000 Euro pro Kind schnell ausgeschöpft. Die Freibeträge des nicht vermögenden Ehegatten bleiben häufig ungenutzt, weil kein oder nur geringes Vermögen vorhanden ist.
Lösung: Zuerst Schenkung an den nicht vermögenden Ehegatten, dann an das Kind.
- In einem ersten Schritt schenkt der vermögende Ehegatte Vermögen an den nicht vermögenden Ehegatten. Ehegatten haben untereinander einen Freibetrag von 500.000 Euro.
- Im nächsten Schritt kann der nicht vermögende Ehegatte seinen möglichen Freibetrag an das Kind ausschöpfen, indem er das Vermögen weiterschenkt.
Entscheidend ist der Gestaltungsspielraum
Mit Hilfe der Kettenschenkung können Ehegatten ihre Freibeträge verdoppeln. Zulässig ist die Kettenschenkung aber nur, wenn der Beschenkte tatsächlich einen eigenen Entscheidungsspielraum hat und das Vermögen aus freien Stücken weitergibt. „Unzulässig ist der Zwang zur Weitergabe“.
Ein Beispiel:
- Die vermögende Mutter hat den Freibetrag bereits durch eine Schenkung von 400.000 Euro an das Kind ausgenutzt.
- Der Vater hat im Beispielsfall kaum Vermögen.
- Das Kind braucht Geld und fragt, ob eine weitere Schenkung möglich ist.
- Um alle Freibeträge auszunutzen, überträgt die Mutter in einem ersten Schritt 400.000 Euro an den Vater. Diese Schenkung ist aufgrund des Freibetrags unter Ehegatten in Höhe von 500.000 Euro steuerfrei.
- Anschließend schenkt der Vater das Geld freiwillig an das Kind weiter und kann so seinen Freibetrag für eine steuerfreie Schenkung an das Kind nutzen.
So gehen Sie vor
- Es ist darauf zu achten, dass im Falle eines notariellen Vertrags keine Weitergabeverpflichtung des Erstbeschenkten an den Zweitbeschenkten enthalten ist.
- Ist dies der Fall, wird das Finanzamt die Kettenschenkung ablehnen und der Steuervorteil geht verloren.
- Eine Schamfrist zwischen der ersten und der zweiten Schenkung ist zwar nicht zwingend, erspart aber möglichen Ärger mit dem Finanzamt.
Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne für eine Beratung!