Angepasst auf Ihre individuellen Bedürfnisse | Steuerberatung, die zu Ihnen passt.
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Internationale Erbfälle sind durch unterschiedliche Erbschafts- und Steuergesetze komplex. Mit unserer Beratung vermeiden Sie Doppelbesteuerung und setzen das passende Erbrecht durch. Gemeinsam mit internationalen Partnern entwickeln wir eine optimale Lösung für Ihre Vermögensnachfolge.
Mit der zunehmenden Globalisierung und der europäischen Integration werden immer mehr Erbfälle internationaler Natur. Ob durch Wohnsitz im Ausland, Immobilienbesitz oder familiäre Verbindungen über Landesgrenzen hinweg – die Herausforderungen bei grenzüberschreitenden Erbfällen sind enorm. Unterschiedliche Erbschaftssteuergesetze, nationale Erbrechtssysteme und Doppelbesteuerungsabkommen machen es notwendig, bei internationalen Erbfällen auf umfassendes Fachwissen zurückzugreifen.
Jedes Land hat seine eigenen Erbschafts- und Steuerregelungen, die nicht nur variieren, sondern oft auch in Konflikt stehen können. Hinzu kommt die Frage, welches Recht auf den Erbfall angewendet wird: das Recht des Landes, in dem der Erblasser gelebt hat, oder das des Landes, in dem die Vermögenswerte liegen? Um hohe steuerliche Belastungen oder sogar Doppelbesteuerungen zu vermeiden, ist eine fundierte Beratung unerlässlich.
Wir analysieren die Erbschafts- und Schenkungssteuerregelungen sowohl im In- als auch im Ausland. Dabei berücksichtigen wir Doppelbesteuerungsabkommen und sorgen dafür, dass Sie von eventuellen Steuervergünstigungen profitieren und keine unnötigen Belastungen tragen müssen.
Die Wahl des anwendbaren Rechts ist bei internationalen Erbfällen entscheidend. Durch die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO) gibt es Regelungen, die bestimmen, welches nationale Recht zur Anwendung kommt. Wir beraten Sie dabei, wie Sie durch rechtzeitige Maßnahmen – wie beispielsweise die Rechtswahl – das Erbrecht festlegen, das Ihren Vorstellungen entspricht.
In vielen Fällen kann es dazu kommen, dass ein Erbe oder eine Schenkung in mehreren Ländern steuerlich erfasst wird. Durch unser Fachwissen zu internationalen Steuerabkommen stellen wir sicher, dass Sie nur einmal besteuert werden und unterstützen Sie bei der richtigen Dokumentation und Steuererklärung.
Besitzen Sie Immobilien, Bankkonten oder andere Vermögenswerte im Ausland? Wir entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie, um diese Vermögenswerte steuerlich optimal zu übergeben und gleichzeitig die jeweiligen nationalen Gesetze einzuhalten.
Um Ihnen in jedem Land den besten Service zu bieten, arbeiten wir mit einem Netzwerk aus internationalen Steuerberatern, Anwälten und Notaren zusammen. So stellen wir sicher, dass Ihre Erbschaftsangelegenheiten weltweit optimal geregelt sind.
Wir verfügen über fundiertes Wissen in Bezug auf internationales Erb- und Steuerrecht und sind mit den relevanten Gesetzgebungen sowohl innerhalb als auch außerhalb Europas vertraut.
Ob es um Vermögenswerte in verschiedenen Ländern, Doppelbesteuerungsabkommen oder die korrekte Steuererklärung geht – wir entwickeln grenzüberschreitende Strategien, die Ihre individuelle Situation optimal berücksichtigen.
Internationale Erbfälle sind komplex und häufig mit Missverständnissen verbunden. Durch unsere Expertise helfen wir Ihnen, Fehler zu vermeiden und Konflikte mit ausländischen Steuerbehörden oder Erben frühzeitig auszuschließen.
Beratung zu internationalen Erbschafts- und Schenkungssteuern
Anwendung und Beratung zum internationalen Erbrecht (inkl. Europäischer Erbrechtsverordnung)
Vermeidung von Doppelbesteuerung
Entwicklung einer steuerlich optimierten Nachlassplanung bei Auslandsvermögen
Zusammenarbeit mit internationalen Partnern für eine reibungslose Vermögensübertragung
Grenzüberschreitende Erbfälle erfordern Spezialwissen und Weitsicht. Wir unterstützen Sie dabei, steuerliche und rechtliche Fallstricke zu vermeiden und Ihr Vermögen sicher und effizient über Ländergrenzen hinweg zu übertragen. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch – wir stehen Ihnen gerne zur Seite.