Viele unserer Mandate beginnen auf Wunsch mit einer Erstberatung.
Dazu zählt die grobe Klärung des Sachverhalts sowie die erste Prüfung und Beantwortung steuerlicher Fragen.
Für die Erstberatung können wir Ihnen vorab einen Festpreis nennen.
Dieser hängt unter anderem vom Umfang des geschilderten Sachverhalts, der von Ihnen vorgelegten Unterlagen und der Komplexität der zu erörternden Rechtsfragen ab.
03. Honorar
Unser Beratungshonorar beträgt 270,00 € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer pro Stunde.
Bei gewissen Leistungen wie Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen sowie Beratungsleistungen zur vorweggenommenen Erbfolge wird zudem ein Mindesthonorar von 0,50%-0,75% des steuerlichen Vermögenswertes vereinbart.
Wir stehen an Ihrer Seite und begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der Beratung bis zum Notar und den Finanzbehörden.
Ebenfalls gut zu wissen: In nahezu allen Fällen übersteigt die eingesparte Steuer Ihre Investition in unser Honorar bei Weitem.
Bei uns ist Qualität und Transparenz nicht nur ein Versprechen, sondern unsere Grundlage für ein vertrauensvolles Mandatsverhältnis.
Einen Termin vereinbaren
In Drei Schritten zum Erfolg
Unsere Kanzlei ist auf die Bereiche Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie Vermögensnachfolge spezialisiert.
Wir setzen unser Fachwissen gezielt ein, um Sie in diesen Angelegenheiten bestmöglich zu begleiten und zu unterstützen.
Erstgespräch vereinbaren
Nach Ihrer Anfrage kontaktieren wir Sie für die Terminvereinbarung zu einem persönlichen Kennenlernen.
Ihr Anliegen im Fokus
In unserem Ersttermin gehen wir gezielt auf Ihre individuellen Wünsche und Vorstellungen ein.
Erfolgreiche Steuergestaltung
Wir präsentieren maßgeschneiderte Lösungen, um Ihr Anliegen erfolgreich und vorteilhaft zu gestalten. Von der Beratung bis zur vollständigen Umsetzung stehen wir Ihnen zur Seite.