Angepasst auf Ihre individuellen Bedürfnisse | Steuerberatung, die zu Ihnen passt.
Gemeinsam optimieren wir die abzugebende Erklärung, damit Sie das verschenkte oder geerbte Vermögen bestmöglich erhalten und steuerlich optimal agieren können.
Gemeinsam optimieren wir die abzugebende Erklärung, damit Sie das verschenkte oder geerbte Vermögen bestmöglich erhalten und steuerlich optimal agieren können.
Im Rahmen der steuerlichen Bewertungen nutzen wir die zulässigen Stellschrauben, um Sie vor einer (zu hohen) Steuerlast zu bewahren.
Jedes Erbe und jede Schenkung ist einzigartig und bietet vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten.
Im Folgenden finden Sie einige der vielen Gestaltungsmöglichkeiten, die wir nutzen können, um Ihr Vermögen optimal zu sichern und weiterzugeben.
In Zeiten der Globalisierung und der europäischen Integration weisen immer mehr Erbfälle einen Auslandsbezug und ausländisches Erbrecht auf.
Internationale Erbfälle sind besonders komplex und erfordern Spezialwissen, um steuerliche Fallstricke zu vermeiden.
Gemeinsam optimieren wir Ihre steuerliche Immobilienbewertung, damit Sie den Wert Ihrer Immobilien korrekt und vorteilhaft erfassen können. Nutzen Sie unsere Expertise, um steuerliche Vorteile zu maximieren und Ihre Vermögenswerte optimal zu bewerten.
Wir kennen die Spielregeln der steuerlichen Immobilienbewertung und zeigen Ihnen, wie Sie auf der Bewertungsebene Erbschaft- oder Schenkungsteuer reduzieren oder sogar ganz vermeiden können.
Durch den Einsatz moderner Datentools, die Auswertung von Grundstücksmarktberichten und unser Netzwerk von Immobiliengutachtern erzielen wir für Sie immer das beste Ergebnis.
Es gibt zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten, um Immobilien steuerfrei oder steueroptimiert zu übertragen.
Wir beraten Sie gerne über die verschiedenen Möglichkeiten und prüfen für Sie, welche Optionen für Sie die richtigen sind.
Weil Ihr Anliegen und Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen individuell sind, kontaktieren Sie uns direkt für ein Erstgespräch.
Sie können uns gerne vorab die Eckpunkte in Ihrem Fall schildern und wir stehen Ihnen direkt mit unserer Expertise zur Verfügung.
Wir gehen gezielt auf Ihre individuellen Wünsche und Vorstellungen ein und präsentieren maßgeschneiderte Lösungen und Gestaltungsalternativen.
Unsere Kanzlei ist auf die Bereiche Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie Vermögensnachfolge spezialisiert und wir setzen unser Fachwissen gezielt ein, um Sie in diesen Angelegenheiten bestmöglich zu begleiten und zu unterstützen.
Von der Planung bis zur vollständigen Umsetzung Ihres individuellen Gestaltungskonzeptes stehen wir Ihnen zur Seite.
Mit unserer Expertise sichern wir eine präzise Wertermittlung Ihres Unternehmens und helfen Ihnen, Vermögen bestmöglich zu erhalten und steuerlich optimal zu agieren. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung für eine rechtssichere und effiziente Nachfolgeplanung.
Bei der Übertragung von Betriebsvermögen stellt sich die Frage, mit welchem Wert das Betriebsvermögen bei der Erbschaft- oder Schenkungsteuer anzusetzen ist.
Im Rahmen unserer Bewertungen prüfen wir die anzuwendende Bewertungsmethode, zeigen Ihnen die Möglichkeiten der Übergabe, die zu beachtenden Besonderheiten sowie Handlungsalternativen auf, damit Sie die Übergabe Ihres Unternehmens optimal gestalten können.
Bei der Unternehmensnachfolge spielen neben wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Aspekten in der Regel auch familiäre und soziale Aspekte eine Rolle.
Gemeinsam mit unserem Netzwerk aus Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern haben wir für Sie neben den steueroptimierten Möglichkeiten immer auch die familieninternen Themen der Unternehmensnachfolge im Blick.
Ganz gleich, ob Sie Unternehmensvermögen geerbt haben oder selbst zu Lebzeiten übertragen möchten, wir stehen Ihnen zur Seite, damit Ihr Lebenswerk erhalten bleibt.
Gemeinsam optimieren wir die abzugebende Erklärung, damit Sie das verschenkte oder geerbte Vermögen bestmöglich erhalten und steuerlich optimal agieren können.
Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend dazu beitragen, den Vermögensübergang auf die nächste Generation zu optimieren.
Wir prüfen für Sie, welche Regelungen aus steuerlicher Sicht sinnvoll sind und stimmen uns zu diesem Zweck auch mit Rechtsanwälten und Notaren ab.
Als Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter ist es uns wichtig, sowohl Ihren ausdrücklichen Willen zu berücksichtigen als auch den Erben gerecht zu werden.
Ein gutes und einvernehmliches Ergebnis steht daher im Vordergrund unserer Arbeit.
Häufig erbt man nicht allein, sondern mehrere Personen erben als Erbengemeinschaft, z.B. mangels Testaments oder eindeutiger letztwilliger Verfügung.
Für Erbengemeinschaften erstellen wir Erbschaftsteuer- und Einkommensteuererklärungen, prüfen die steuerlichen Auswirkungen von Pflichtteilsansprüchen sowie Vermächtnissen und unterstützen auch bei der steuerlichen Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft.