
Häufig erbt man nicht allein, sondern mehrere Personen erben als Erbengemeinschaft, z.B. mangels Testaments oder eindeutiger letztwilliger Verfügung.
Für Erbengemeinschaften erstellen wir Erbschaftsteuer- und Einkommensteuererklärungen, prüfen die steuerlichen Auswirkungen von Pflichtteilsansprüchen sowie Vermächtnissen und unterstützen auch bei der steuerlichen Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft.
Eine Erbengemeinschaft ist oft komplex und erfordert eine sorgfältige steuerliche Planung. Wir erstellen die nötigen Steuererklärungen, prüfen die steuerlichen Auswirkungen von Ansprüchen und Vermächtnissen und begleiten Sie bei der Auseinandersetzung, um faire und vorteilhafte Lösungen zu finden.
In vielen Fällen erbt man nicht allein, sondern bildet mit anderen Erben eine Erbengemeinschaft – oft aufgrund fehlender Testamente oder eindeutiger letztwilliger Verfügungen. Die gemeinsame Verwaltung des Nachlasses kann komplex sein und erfordert eine sorgfältige steuerliche Planung.
Vertrauen Sie auf unsere Expertise in der Verwaltung von Erbengemeinschaften – kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung.
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