
Häufig erbt man nicht allein, sondern mehrere Personen erben als Erbengemeinschaft, z.B. mangels Testaments oder eindeutiger letztwilliger Verfügung.
Für Erbengemeinschaften erstellen wir Erbschaftsteuer- und Einkommensteuererklärungen, prüfen die steuerlichen Auswirkungen von Pflichtteilsansprüchen sowie Vermächtnissen und unterstützen auch bei der steuerlichen Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft.
Vom Nachlassverzeichnis über die Bewertung bis zur Auseinandersetzungsvereinbarung: Wir moderieren Interessen, rechnen Optionen durch und führen zur tragfähigen Einigung.
Lebzeitige Schenkungen bieten meist die größten Steuervorteile, weil wir aktiv gestalten (Freibeträge im 10-Jahres-Rhythmus, Vorbehalte). Ein Testament bleibt wichtig – weniger flexibel als zu Lebzeiten, aber deutlich besser als keine Regelung.
Personen- und Vermögensübersicht, Verträge, frühere Schenkungen, Immobilien-/Depotunterlagen – wir senden Ihnen eine Checkliste.
Je nach Umfang 2–8 Wochen bis zur Abgabe; dringende Fälle priorisieren wir nach Absprache.
Wir arbeiten mit festen Preisen je Leistung. Diese sind transparent geregelt. Alle Details und die vollständige Preistabelle finden Sie unter Honorar.
So einfach können Sie einen Termin vereinbaren
Wir bietet Ihnen maßgeschneiderte steuerliche Beratung für Erbschaften, Schenkungen und Vermögensnachfolge.
Beratung die Generationsübergreifend anhält!
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