Die Abwicklungsvollstreckung ist der Regelfall der Testamentsvollstreckung. Hier hat der Testamentsvollstrecker dafür zu sorgen, dass das Vermögen des Erblassers in geordneter Weise auf den oder die Erben übergeht. Bei der Abwicklungsvollstreckung verwaltet allein der Testamentsvollstrecker den Nachlass und nur er kann über die Nachlassgegenstände verfügen. Zu seinen Aufgaben gehören die Verwaltung des Nachlasses, die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses, die Begleichung von Schulden, die Erfüllung von Vermächtnissen, Auflagen und Pflichtteilsansprüchen sowie die Verteilung des Nachlasses unter die Erben („Auseinandersetzung“)