Auflage ist die dem Erben oder Vermächtnisnehmer testamentarisch auferlegte Verpflichtung, eine Leistung zu erbringen, ohne einem anderen ein Recht auf die Leistung einzuräumen.
Durch eine Auflage kann der Bedachte zu einem bestimmten Verhalten veranlasst werden. Es kann natürlich auch jemand begünstigt werden, aber im Gegensatz zum Vermächtnis erhält der Begünstigte grundsätzlich keinen Anspruch auf die Leistung.
Beispiel:
Durch eine Auflage kann der Vermächtnisnehmer verpflichtet werden, die Bestattung oder die Grabpflege zu übernehmen. Auch Geld- oder Sachleistungen für kulturelle oder wohltätige Zwecke können angeordnet werden.
Mit einer Auflage können nur Erben oder Vermächtnisnehmer beschwert werden. Ist im Testament nichts anderes bestimmt, so sind die Erben beschwert.