Ausstattung ist, was einem Kind von seinem Vater oder seiner Mutter mit Rücksicht auf seine Verheiratung oder auf die Erlangung einer selbständigen Lebensstellung zur Begründung oder Erhaltung einer Wirtschaft oder Lebensstellung zugewendet wird (z.B. Geldbeträge, Wohnung, Hausrat).
Die Abkömmlinge, die als gesetzliche Erben zur Erbfolge gelangen, sind verpflichtet, das, was sie vom Erblasser zu dessen Lebzeiten als Ausstattung erhalten haben, bei der Auseinandersetzung des Nachlasses untereinander auszugleichen, soweit der Erblasser nichts anderes angeordnet hat.