Behindertentestament ist die Bezeichnung für ein Testament von Eltern eines behinderten Kindes, das besondere Regelungen im Hinblick auf die Behinderung enthält (indem dem Kind ein bestimmter Teil des Nachlasses zugewendet wird, ohne dass dadurch seine Ansprüche auf staatliche Unterstützung gemindert werden).
Mit dem Behindertentestament können Eltern erreichen, dass ihr Vermögen der Familie erhalten bleibt und der Zugriff des Sozialhilfeträgers auf dieses Vermögen ausgeschlossen wird.
Darüber hinaus kann dem behinderten Kind im Erbfall eine über die normale Sozialhilfe hinausgehende Lebensqualität gesichert werden, indem Zuwendungen an das Kind erfolgen, die ihm vom Sozialhilfeträger nicht entzogen werden können.
Dieses Ziel wird nicht erreicht, wenn das behinderte Kind enterbt wird oder ihm ein Erbteil hinter seinem Pflichtteil zurückbleibt. Gleiches gilt für die Zuwendung eines Vermächtnisses, dessen Wert unter dem Pflichtteilsanspruch liegt.
Das klassische Behindertentestament beruht auf der Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft mit Dauertestamentsvollstreckung. Als so genannter nicht befreiter Vorerbe wird das Kind in Höhe seines Erbteils, der zumindest geringfügig über dem gesetzlichen Pflichtteil liegen muss, eingesetzt.
Als Nacherben setzt man eine andere Person (z.B. den überlebenden Ehegatten oder die Geschwister des behinderten Kindes) ein. Die Nacherbschaft tritt mit dem Tod des Vorerben ein.
Vor- und Nacherbschaft werden durch die Anordnung einer Dauertestamentsvollstreckung ergänzt. Dadurch werden die Nutzungen aus dem Erbteil vor dem Zugriff der Gläubiger des Erben geschützt.
Wer ein Behindertentestament errichten will, sollte sich unbedingt von einem spezialisierten Anwalt beraten lassen, da die Gestaltung eines solchen Testaments sehr komplex ist.