Belgien 

Die Erbschaftsteuer wird bei Erblassern mit Wohnsitz in Belgien auf den gesamten Nachlass erhoben, bei Erblassern mit Wohnsitz im Ausland wird die Erbschaftsteuer auf das in Belgien gelegene unbewegliche Vermögen erhoben. Geringe Freibeträge (z.B. Ehegatte 15.000 Euro im Erbfall für die Region Brüssel) und hohe Steuersätze bis zu 80 %. Sonderregelungen für die Region Brüssel-Hauptstadt sowie für die Regionen Flandern und Wallonien. 

 

Schenkungen unterliegen einer Registersteuer, die der Erbschaftsteuer entspricht, aber nur bei der Schenkung von belgischem Grundbesitz unvermeidbar ist; in anderen Fällen werden Schenkungen in der Praxis privatschriftlich abgewickelt, so dass eine Registrierung nicht erforderlich ist.  

 

Ab dem 15.12.2020 ist jedoch auch bei der Schenkung belgischen Vermögens, z.B. bei der Schenkung belgischer Gesellschaftsanteile und bei allen Schenkungen unter Nießbrauchsvorbehalt, eine Registrierung in Belgien erforderlich.  

 

Darüber hinaus gelten seit dem 1.1.2019 in allen belgischen Regionen für die Übertragung zwischen Ehegatten Freibeträge ohne Obergrenze (z.B. Wert, Größe) und ohne Nachsteuerfrist.