Ein Bezugsberechtigter ist die in einer Lebensversicherung bezeichnete Person, an die im Falle des Todes des Versicherten die Versicherungssumme auszuzahlen ist.
Der Versicherungsnehmer kann Erben oder andere Personen als Bezugsberechtigte einsetzen. Er kann die Bezugsberechtigung jederzeit ändern, es sei denn, die Änderung der Bezugsberechtigung ist ausdrücklich ausgeschlossen.
So können im Falle einer Scheidung die Kinder oder der neue Ehepartner begünstigt werden.
Die Änderung der Bezugsberechtigung bedarf nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen in der Regel der schriftlichen Anzeige.
Eine Änderung der Bezugsberechtigung kann auch testamentarisch verfügt werden. In diesem Fall wird die Änderung jedoch nur wirksam, wenn sie der Versicherungsgesellschaft vor der Auszahlung der Lebensversicherung an den ihr bekannten Bezugsberechtigten bekannt wird.