Böswillige Schenkung 

Eine böswillige Schenkung ist eine Schenkung, die der Erblasser macht, um den durch Erbvertrag oder gemeinschaftliches Testament eingesetzten Erben zu benachteiligen.  

 

In diesem Fall kann der Erbe die Herausgabe des Geschenks verlangen.  

 

Beispiel: 

 

A ist Rentnerin und hat in den letzten Jahren ihre Schulden nicht beglichen. Um ihren finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen zu müssen, beschließt sie, einen Großteil ihres Vermögens in Form von Aktien an ihren minderjährigen Enkel zu verschenken. Auf diese Weise will A ihre Gläubiger benachteiligen und deren Zugriff auf ihr Vermögen verhindern. In diesem Fall liegt der Verdacht einer bösgläubigen Schenkung nahe, da A versucht, ihre Schulden nicht zu begleichen, indem sie ihren Gläubigern Vermögenswerte entzieht. 

 

 

Keine böswillige Schenkung ist ein normales Gelegenheitsgeschenk wie ein Geburtstags- oder Hochzeitsgeschenk. Eine Schenkung ist auch dann nicht böswillig, wenn der Erblasser, der durch einen Erbvertrag oder ein gemeinschaftliches Testament gebunden ist, ein eigenes Interesse an der Zuwendung hat. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn die Pflegeleistungen eines Dritten mit einem Geschenk belohnt werden sollen.  

 

Wer ein Geschenk zurückfordert, muss beweisen, dass der Erblasser bösgläubig gehandelt hat. Er muss also konkrete Umstände darlegen, die darauf schließen lassen, dass der Erblasser den Erbvertrag oder das gemeinschaftliche Testament vereiteln wollte.