Eheliches Kind 

Ein nach der Eheschließung geborenes Kind ist ehelich, wenn die Frau es vor oder während der Ehe empfangen hat und der Mann der Frau während der Empfängniszeit beigewohnt hat. Dabei wird vermutet, dass der Mann der Frau während der Empfängniszeit beigewohnt hat. Das eheliche Kind ist gesetzlicher Erbe.