Das eigenhändige Testament ist ein handschriftlich verfasstes und unterschriebenes Testament. Die gesamte letztwillige Erklärung muss vom Erblasser selbst mit der Hand geschrieben sein. Dabei ist es unerheblich, ob das Testament in Schreibschrift oder in Druckbuchstaben abgefasst ist. In jedem Fall müssen die charakteristischen Merkmale der eigenen Handschrift ohne weiteres erkennbar sein. Das Testament muss eigenhändig unterschrieben sein, um zu bestätigen, dass die Erklärung ernst gemeint ist und es sich nicht um einen unverbindlichen Entwurf handelt. Fehlt die Unterschrift, ist das Testament unwirksam. In der Regel soll die Unterschrift unter die letzte Zeile des Textes gesetzt werden, um zum Ausdruck zu bringen, dass der Text abgeschlossen ist. Die Unterschrift muss den Vor- und Familiennamen enthalten. Das Gesetz schreibt vor, dass das eigenhändige Testament den Ort und die Zeit der Errichtung angeben „soll“. Das Fehlen dieser Angaben macht das Testament jedoch nicht unwirksam.
