Ersatzvermächtnis ist ein Vermächtnis, bei dem der Erblasser einen Begünstigten für den Fall bestimmt, dass der ursprünglich Bedachte wegfällt.
Es wird also angeordnet, dass für den Fall, dass der Bedachte das Vermächtnis ausschlägt oder sonst wegfällt, der Ersatzvermächtnisnehmer den zugewendeten Gegenstand anstelle des Bedachten erhalten soll.
Der Erblasser kann also z.B. seinem Freund eine Briefmarkensammlung vermachen und dessen Erben als Ersatzvermächtnisnehmer einsetzen.