Eine andere Bezeichnung für die Gesamtrechtsnachfolge ist die Universalsukzession. Darunter versteht man den Übergang eines gesamten Vermögens mit allen Rechten und Pflichten auf eine andere Person oder Gesellschaft, den sogenannten Gesamtrechtsnachfolger.
Die Gesamtrechtsnachfolge führt dazu, dass der entsprechende neue Eigentümer und Nachfolger, in den meisten Fällen ein Erbe, in die Rechtsstellung des Vorgängers eintritt.