Luxemburg 

 

 

Wenn der Erblasser seinen Wohnsitz in Luxemburg hatte, erhebt Luxemburg eine Erbschaftsteuer mit unbeschränkter Steuerpflicht. Ausgenommen sind im Ausland belegene Immobilien. Ansonsten unterliegt das in Luxemburg belegene unbewegliche Vermögen des Erblassers der Erbschaftsteuer. 

 

Eine Schenkungsteuer gibt es nicht, allerdings unterliegen formbedürftige Schenkungen wie z.B. Grundstücksübertragungen einer Registersteuer. 

 

Ehegatten mit gemeinsamen Kindern oder deren Abkömmlinge sind von der Erbschaftssteuer befreit, ansonsten betragen die Steuersätze für die Erbschaftssteuer zwischen 5 und 15 %, für die Nachlasssteuer zwischen 2 und 15 % und für die Registersteuer zwischen 1,8 und 14,4 %. Bei höheren steuerpflichtigen Erwerben über 10.000 Euro fallen Zuschläge bis zum 2,2-fachen der errechneten Steuer an.