Nachlassgericht 

 

 

Nachlassgericht ist das Amtsgericht. Es ist insbesondere für alle Nachlassangelegenheiten zuständig.  

 

Zuständig ist grundsätzlich der Rechtspfleger.  

 

Was zählt zu den Aufgaben eines Nachlassgerichts 

 

Zu den Aufgaben des Nachlassgerichts gehört es, Testamente in amtliche Verwahrung zu nehmen, Testamente nach Eintritt des Erbfalls zu eröffnen, den Erben auf Antrag einen Erbschein zu erteilen, unrichtige Erbscheine einzuziehen, Ausschlagungserklärungen entgegenzunehmen, gegebenenfalls den Nachlass zu sichern (z.B. durch Nachlasspflegschaft), Testamentsvollstreckerzeugnisse zu erteilen, unfähige Testamentsvollstrecker zu entlassen. 

 

Was zählt nicht zu den Aufgaben eines Nachlassgerichts 

 

Nicht zu den Aufgaben des Nachlassgerichts gehören jedoch die Teilung des Nachlasses, die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen oder die Schlichtung von Streitigkeiten unter den Erben.  

 

Nachlassgericht sind bundesweit die Amtsgerichte. Nur in Baden-Württemberg sind die Amtsnotariate zugleich Nachlassgerichte.