Der Nachlassgläubiger ist, wer eine Forderung gegen den Nachlass hat. Der Nachlassgläubiger kann beim Nachlassgericht unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen einen Antrag auf Nachlasspflegschaft, Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz stellen. Im Aufgebotsverfahren kann der Nachlassgläubiger seine Forderungen anmelden.