Nachvermächtnis 

 

 

Hat der Erblasser angeordnet, dass ein vermachter Gegenstand zu einem bestimmten Zeitpunkt oder bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses an eine andere Person übergehen soll, so hat der erste Vermächtnisnehmer dem Nachvermächtnisnehmer das mit dem Erbfall erhaltene Vermächtnis herauszugeben. 

 

Beispiel: 

 

Der Erblasser ordnet an, dass sein langjähriger Fußballfreund seinen Oldtimer als Vermächtnis erhält. Sobald die Enkelin des Erblassers das 18. Lebensjahr vollendet, soll der Nachbar den Porsche jedoch an die Enkelin herausgeben.