Rückvermächtnis 

 

 

Rückvermächtnis ist ein Vermächtnis, bei dem der Erblasser angeordnet hat, dass der Vermächtnisgegenstand nach Eintritt einer Bedingung (z.B. Erreichen eines bestimmten Lebensalters) oder nach Ablauf einer bestimmten Zeit nicht mehr vermacht werden soll. Der Bedachte ist dann verpflichtet, den Gegenstand an den Erben herauszugeben.