Russland 

 

 

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer wurde in Russland mit Wirkung zum 1.1.2006 abgeschafft.  

 

Schenkungen von Immobilien, Fahrzeugen und Aktien unterliegen jedoch der Einkommensteuer, mit Ausnahme von Schenkungen an nahe Verwandte (Ehegatten, Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel, Geschwister).