Schlusserbe ist der Erbe, der beim Berliner Testament den überlebenden Ehegatten beerbt. Das Berliner Testament regelt noch einen zweiten Erbfall: die Erbfolge nach dem längerlebenden Ehegatten.
Das Gesamtgut, das dem überlebenden Ehegatten nach dem ersten Erbfall als Ganzes zusteht, fällt nach dessen Tod an eine andere Person, den Schlusserben. Es ist auch möglich, dass dieses Vermögen im zweiten Erbfall auf mehrere Erben aufgeteilt wird; bei mehreren gemeinsamen Kindern wird dies die Regel sein.
Vor dem zweiten Erbfall hat der Schlusserbe keine gesicherte Rechtsposition, da der überlebende Ehegatte als Vollerbe jederzeit über den Nachlass verfügen kann (z.B. durch Schenkung).
Nach dem zweiten Erbfall, also mit dem Tod des länger lebenden Ehegatten, erhält der Schlusserbe dessen Nachlass. Damit geht das Vermögen beider Erblasser, das durch den ersten Erbfall zum einheitlichen Vermögen des überlebenden Ehegatten geworden ist, auf den Schlusserben über.