Südafrika 

 

 

Südafrika erhebt eine Nachlasssteuer auf den ungeteilten Nachlass; unbeschränkte Steuerpflicht besteht bei letztem Wohnsitz des Erblassers in Südafrika, beschränkte Steuerpflicht besteht für in Südafrika belegenes unbewegliches und bewegliches Vermögen.   

 

Für Schenkungen von Gebietsansässigen wird eine gesonderte Schenkungsteuer erhoben. 

 

Sowohl bei der Erbschaft- als auch bei der Schenkungsteuer ist der Erwerb durch den Ehegatten steuerfrei. 

 

Für die Nachlasssteuer gilt ein einheitlicher Steuersatz von 20 %. Darüber hinaus fällt sowohl im Todesfall als auch bei Schenkungen eine Wertzuwachssteuer an, wobei die Vermögensübertragung als fiktive Veräußerung gilt.  

 

Die Bemessungsgrundlage beträgt zwischen 25 und 50 % des übertragenen Wertes, was bei Steuersätzen zwischen 0 und 40 % zu einer effektiven Steuerbelastung zwischen 0 und 10 % führt.  

 

Bei der Nachlasssteuer gibt es für den ungeteilten Nachlass einen Freibetrag von 3,5 Mio. Rand, der sich bei Ehegatten beim Tod des zweiten Ehegatten verdoppelt, wenn er im ersten Erbfall nicht in Anspruch genommen werden musste.