Testament 

 

 

Mit einem Testament legt man zu Lebzeiten fest, wer Erbe wird, welche Vermögenswerte anlässlich des eigenen Todes auf welche Personen oder Institutionen übergehen. Eine weitere Form der letztwilligen Verfügung ist der Erbvertrag. 

 

Die Erklärung kann durch notarielle Beurkundung mit Hinterlegung, aber auch privat in Form eines eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Testaments erfolgen, das auch Ort und Zeit der Errichtung enthalten sollte. 

 

Durch ein Testament bestimmt der Erblasser, dass Pflichten und Rechte auf bestimmte Personen übergehen sollen. Dabei kann der Erblasser Anordnungen über die Erbeinsetzung, die Enterbung, den Pflichtteilsverzicht, die Pflichtteilsbeschränkung, die Ausschlagung eines Vermächtnisses, Auflagen, Teilungsanordnungen und die Anordnung einer Testamentsvollstreckung treffen. 

 

Gemeinschaftliches Testament 

Eine Sonderform des Testaments ist das gemeinschaftliche Testament, in dem sich Ehegatten gegenseitig begünstigen und gemeinsame Nachlassverfügungen treffen, die aber nicht ohne weiteres einseitig widerrufen werden können. Die bekannteste Form ist das Berliner Testament. 

 

Die Errichtung eines Testaments setzt die Testierfähigkeit voraus.