Unter dem Recht der Unternehmensnachfolge versteht man die Regelungen, die sich mit der Vererbung von Betrieben und Unternehmen befassen.
Neben den allgemeinen Regelungen des BGB sind hier vor allem die Besonderheiten des Gesellschaftsrechts und des Handelsrechts (Grundsatz der unbeschränkten Haftung des Handelsrechts) zu beachten. Hierzu sind Abstimmungen mit einem Rechtsanwalt bzw. einem Notar ratsam.
Bereits in den Gesellschaftsverträgen sollten durchdachte Nachfolgeklauseln (einfache Nachfolgeklausel, qualifizierte Nachfolgeklausel, Eintrittsrecht, Fortsetzungsklausel) mit letztwilligen Verfügungen abgestimmt werden.
Darüber hinaus spielen bei der Unternehmensnachfolge die Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen und sonstigen Abfindungsansprüchen bzw. familienrechtlichen Ansprüchen (Zugewinnausgleich) sowie die Vermeidung von Erbschaftsteuer eine große Rolle.
Werden diese Fragen nicht beachtet, drohen enorme, zum Teil existenzgefährdende Liquiditätsbelastungen für das Unternehmen bzw. seine Erben. Für eine sachgerechte Planung der Unternehmensnachfolge ist daher eine fachkundige Beratung durch den Steuerberater in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt dringend erforderlich.