Das Untervermächtnis belastet das eigentliche Vermächtnis, das Hauptvermächtnis.
Beispiel:
Erhält A testamentarisch 10.000 € und wird gleichzeitig bestimmt, dass B davon 2.000 € verlangen kann, so ist A Hauptvermächtnisnehmer und B Untervermächtnisnehmer.
