Pflichtteilsansprüche und Unternehmenssicherung
Die Unternehmensnachfolge gehört zu den sensibelsten und komplexesten Themen im Wirtschaftsleben.
Häufig konzentrieren sich Unternehmer auf die Wahl ihres Nachfolgers, ohne die erbrechtlichen Konsequenzen
– insbesondere die gesetzlichen Pflichtteilsansprüche naher Angehöriger – ausreichend zu berücksichtigen.
Dies kann existenzielle Risiken für das Unternehmen und den Nachfolger bedeuten. Eine frühzeitige und durchdachte Nachfolgeplanung ist daher unerlässlich.
Pflichtteilsansprüche: Eine unterschätzte Gefahr
Ein häufiger Irrtum besteht darin zu glauben, dass ein Testament oder eine Unternehmensnachfolgeregelung ausreicht,
um das Erbe nach den eigenen Wünschen zu gestalten.
Pflichtteilsberechtigte – darunter Ehegatten und direkte Nachkommen – haben jedoch einen gesetzlich geschützten Anspruch auf eine Mindestbeteiligung am Nachlass,
der nicht ohne Weiteres entzogen werden kann.
Problematisch wird es insbesondere, wenn das Unternehmen den Großteil des Vermögens ausmacht.
Fehlen liquide Mittel, um Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüche zu bedienen,
kann der Nachfolger gezwungen sein, Unternehmenswerte zu veräußern oder Schulden aufzunehmen – was die Stabilität des Betriebs gefährden kann.
Gestaltungsmöglichkeiten zur Minimierung von Pflichtteilsrisiken
Trotz des gesetzlichen Schutzes gibt es verschiedene Strategien zur Absicherung:
Pflichtteilsverzicht
Eine der sichersten Methoden ist der notarielle Pflichtteilsverzicht.
Hierbei verzichtet der Pflichtteilsberechtigte gegen Abfindung auf seinen Anspruch.
Besonders sinnvoll, wenn z. B. der Ehepartner von der Unternehmensnachfolge ausgeschlossen werden soll.
Frühzeitige Unternehmensübertragung
Eine lebzeitige Übertragung des Unternehmens an den Nachfolger kann spätere Pflichtteilsergänzungsansprüche stark reduzieren.
Hintergrund: Pflichtteilsergänzungsansprüche gelten nur für Schenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre.
Je früher die Übertragung, desto geringer das Risiko.
Beispiel:
Wird das Unternehmen 2020 übertragen und der Erblasser stirbt 2031, entfällt der Anspruch vollständig.
Bei einer Übertragung 2025 würde der Wert jährlich um 10 % abgeschmolzen – 2031 wären nur noch 60 % pflichtteilspflichtig.
Eine Gegenleistung wie Leibrente oder Kaufpreiszahlung kann die Schenkung weiter mindern oder ausschließen.
Gesellschaftsrechtliche Gestaltung
Besonders in Familienunternehmen kann durch eine geschickte gesellschaftsrechtliche Struktur
die Nachfolge steuerlich und haftungsrechtlich optimiert werden.
- Gründung einer Personengesellschaft (z. B. GbR, OHG oder KG)
- Schrittweise Übertragung der Anteile auf den Nachfolger
- Vertraglich geregelte Abfindungsausschlüsse für Erben
Laut BGH stellt ein solcher Ausschluss keine pflichtteilspflichtige Schenkung dar – sofern er für alle Gesellschafter gleich gilt.
Verjährung von Pflichtteilsansprüchen
Pflichtteilsansprüche verjähren nach drei Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Berechtigte von seinem Anspruch Kenntnis erlangt.
Bei Geltendmachung gegen den Beschenkten beginnt die Verjährung sofort mit dem Todesfall.
Für Erben kann es steuerlich vorteilhaft sein, auch verjährte Ansprüche freiwillig zu erfüllen – um Freibeträge besser auszunutzen.
Voraussetzung: Verzicht auf die Einrede der Verjährung oder tatsächliche Leistungserbringung.
Fazit: Ganzheitliche Nachfolgeplanung ist entscheidend
Die Unternehmensnachfolge ist mehr als die Benennung eines Nachfolgers – sie erfordert eine rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Gesamtbetrachtung.
Pflichtteilsansprüche sind ein ernstzunehmendes Risiko und sollten in die Nachfolgeplanung zwingend einbezogen werden.
🚀 Unsere Empfehlungen für Unternehmer
- Frühzeitige Planung zur Risikominimierung
- Notariellen Pflichtteilsverzicht mit Abfindung verhandeln
- Strategische Unternehmensübertragung zu Lebzeiten
- Gesellschaftsvertragliche Regelungen zur Absicherung treffen
- Verjährungsfristen berücksichtigen & steuerlich optimieren
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