Steuerklasse 

 

 

Erben und Beschenkte werden nach dem Erbschaftsteuergesetz in drei Steuerklassen eingeteilt (§ 15 ErbStG): 

 

Zur Steuerklasse I gehören neben den Ehegatten und Lebenspartnern nur Verwandte in direkter Linie, mit unterschiedlich hohen Freibeträgen. 

 

Steuerklasse I: 

 

  • der Ehegatte, 
  • die Kinder (eheliche, nichteheliche, adoptierte) und Stiefkinder, 
  • die Abkömmlinge der in Nummer 2 genannten Kinder und Stiefkinder, 
  • die Eltern und Voreltern bei Erwerben von Todes wegen; 

 

Alle anderen Erben, ob verwandt oder nicht verwandt, haben einen Freibetrag von 20.000 Euro. Hier gibt es nur noch Unterschiede zwischen Steuerklasse II und III. In Steuerklasse II ist der Steuersatz niedriger als in Steuerklasse III. 

 

Steuerklasse II: 

 

  • die Eltern und Voreltern, soweit sie nicht zur Steuerklasse I gehören, 
  • die Geschwister, 
  • die Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern, 
  • die Stiefeltern, 
  • die Schwiegerkinder, 
  • die Schwiegereltern, 
  • der geschiedene Ehegatte; 

 

Steuerklasse III: 

 

  • alle übrigen Erwerber, also auch die Lebenspartner und die „nichtehelichen“ Lebensgefährten.