Steuersätze (Steuertabelle) 

 

 

Der Steuersatz bezeichnet den Prozentsatz, nach dem die Erbschaft- und Schenkungsteuer zu entrichten ist. Nach Ermittlung des steuerlich anzusetzenden Wertes des Nachlasses und Abzug der Nachlassverbindlichkeiten kann auf den sich ergebenden Betrag der Steuersatz für die Erbschaft- und Schenkungsteuer angewendet werden.  

 

Die anzuwendenden Steuersätze sind der folgenden Tabelle zu entnehmen: 

 

Wert des Erbes  Steuerklasse I  Steuerklasse II  Steuerklasse III 
bis 75.000 Euro  7 %  15 %  30 % 
bis 300.000 Euro  11 %  20 %  30 % 
bis 600.000 Euro  15 %  25 %  30 % 
bis 6 Millionen Euro  19 %  30 %  30 % 
bis 13 Millionen Euro  23 %  35 %  50 % 
bis 26 Millionen Euro  27 %  40 %  50 % 
über 26 Millionen Euro  30 %  43 %  50 % 

 

Die wichtigsten Punkte sind: 

  • In der Steuerklasse I, also bei den engsten Verwandten, sind die Steuersätze am niedrigsten. 
  • In den Steuerklassen II und III gibt es zwar den gleichen Freibetrag von 20.000 Euro, aber die Steuersätze in Steuerklasse III sind höher als in Steuerklasse II, meist sogar deutlich.