Wenige beschäftigen sich gerne mit dem eigenen Ableben oder dem Ableben einer nahestehenden Person. Neben emotionalen Aspekten birgt das Thema aber auch häufig finanzielle, gesellschaftsrechtliche und steuerliche Fallstricke. Unabhängig davon, ob eine Erbschaft oder Schenkung – es sind vielfältige Besonderheiten zu beachten. Insbesondere wenn sich Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen im Nachlass befinden, ist das übertragene Vermögen häufig zu versteuern. Dabei hängt die Höhe der Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer häufig von unterschiedlichsten Faktoren und Bewertungsverfahren ab. Neben Gestaltungsspielräumen bietet die Erbschafts- oder Schenkungsteuer auch zahlreiche Fallstricke. Eine hohe Steuerbelastung kann durch eine sinnvolle Gestaltung häufig vermieden oder reduziert werden.
Was unsere Leistung als Steuerberater in diesem Zusammenhang besonders für Sie macht? Wir überlassen nichts dem Zufall und arbeiten gemeinsam mit Ihnen an einer optimalen Lösung. Wir bewahren Sie vor steuerlichen Unsicherheiten und Fallstricken und wollen für Sie das bestmögliche Ergebnis erzielen. Wir analysieren mit Ihnen Ihre Ausgangssituation und verschiedene Szenarien. Sie sollen umfassend darüber im Bilde sein, welche Steuerbelastung unter welcher Ausgestaltung auf Sie zukommen kann und welche Möglichkeiten Sie haben. Mit unserem Spezialwissen unterstützen wir Sie bei der Ausarbeitung einer steueroptimalen Lösung. Sowohl im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge und Gestaltung Ihrer Nachfolge als auch für bereits eingetretene Erbfälle stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.