A B C D E F G H I J K L M N O P R S T Ü W Z

Anwachsung bezeichnet den Erwerb eines Erbteils durch einen Miterben. Sie tritt ein, weil ein anderer Miterbe den ihm an sich zugedachten Erbteil nicht erwerben kann (z.B., weil er die Erbschaft ausgeschlagen oder die Erbschaft ausgeschlagen hat).  

 

Beispiel:  

 

A setzt B und C je zur Hälfte als Erben ein. Wenn A stirbt und C die Erbschaft ausschlägt, fällt der Erbteil von C an B. Will der Erblasser für den Fall, dass ein im Testament eingesetzter Erbe wegfällt, dass ein Dritter zu diesem Teil sein Erbe wird, so muss er dies ausdrücklich anordnen. Er muss einen Ersatzerben bestimmen.