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Es gibt keine Erbschaftssteuer. Allerdings wird eine Wertzuwachssteuer erhoben. Diese capital gains tax fällt bei Schenkungen an, bei Erwerben von Todes wegen jedoch grundsätzlich erst bei Veräußerung durch den Erwerber. Unbeschränkte Steuerpflicht besteht, wenn der Schenker oder Erblasser in Australien ansässig ist, beschränkte Steuerpflicht besteht darüber hinaus für bestimmte Arten von Inlandsvermögen, insbesondere Grundbesitz und Betriebsvermögen. Eine Anrechnung nach § 21 ErbStG ist nicht möglich.