Brieftestament bezeichnet eine vom Erblasser eigenhändig geschriebene und unterschriebene letztwillige Verfügung in Form eines Briefes. Grundsätzlich kann auch ein Brief des Erblassers an die vorgesehenen Erben ein eigenhändiges Testament darstellen.
Erforderlich ist jedoch (neben den sonstigen Formvorschriften für ein eigenhändiges Testament), dass der Brief eindeutig erkennen lässt, dass er die Erbfolge nach dem Tod des Absenders abschließend und verbindlich regelt und nicht nur Ankündigungen oder Vorüberlegungen enthält.