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In Bulgarien wird eine Erbschaft- und Schenkungsteuer erhoben. Unbeschränkte Steuerpflicht besteht für Erwerber bulgarischer Staatsangehörigkeit, ansonsten besteht beschränkte Steuerpflicht für in Bulgarien belegenes Vermögen. Ehegatten und Verwandte in gerader Linie sind von der Steuer befreit, für Verwandte in der Seitenlinie gilt ein Steuersatz von 0,4 bis 0,8 %, für die übrigen Erwerber von 3,3 bis 6,6 %.