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Wer sich an einem Ort aufhält, der wegen außergewöhnlicher Umstände so verschlossen ist, dass die Errichtung eines öffentlichen Testaments vor einem Notar nicht möglich oder erheblich erschwert ist, kann das Testament vor dem Bürgermeister oder durch mündliche Erklärung vor drei Zeugen errichten.  

 

Wer sich in so naher Todesgefahr befindet, dass voraussichtlich auch die Errichtung eines Testaments vor dem Bürgermeister nicht mehr möglich ist, kann das Testament durch mündliche Erklärung vor drei Zeugen errichten.  

 

Über die Erklärung ist eine Niederschrift aufzunehmen. Diese kann außer in deutscher Sprache auch in einer anderen Sprache aufgenommen werden. Das Dreizeugentestament hat nur vorläufige Wirkung.  

 

Es verliert seine Wirksamkeit nach drei Monaten, wenn der Erblasser noch lebt. 

 

Beispiel: 

 

Ein schwerkranker Patient möchte sicherstellen, dass sein letzter Wille respektiert wird. Er kann ein Nottestament errichten, indem er vor drei Zeugen, die nicht Erben sein dürfen, seinen letzten Willen erklärt.