Das Gattungsvermächtnis ist ein Vermächtnis, bei dem nicht ein bestimmter Gegenstand, sondern eine bestimmte Gattung von Gegenständen vermacht wird. Der Erblasser beschränkt sich also darauf, den vermachten Gegenstand nur der Gattung nach zu bezeichnen und die Gattungsmerkmale zu umschreiben.
Beispiel:
Der Erblasser E vermacht seiner Schwester ein Gemälde des Malers M. Beim Gattungsvermächtnis hat der Bedachte eine Sache zu leisten, die der Gattung des Bedachten entspricht. Die konkrete Bestimmung der Sache kann dem Vermächtnisnehmer, dem Bedachten oder einem Dritten obliegen. Wird keine Bestimmung getroffen, so bestimmt der Bedachte die vermachte Sache.