Japan erhebt eine Erbschafts- und Schenkungssteuer. Unbeschränkte Steuerpflicht besteht für Erben oder Beschenkte mit Wohnsitz in Japan. Die beschränkte Steuerpflicht gilt für inländisches Vermögen. Die Steuersätze liegen zwischen 10 % und 55 %, auch für Ehegatten und Kinder.
