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Der Liegenschaftszinssatz ist der Zinssatz, mit dem der Verkehrswert von Grundstücken marktüblich verzinst wird. Der angemessene und nutzungstypische Liegenschaftszinssatz ist nach der Grundstücksart und der Lage auf dem Grundstücksmarkt zu bestimmen. 

Der Liegenschaftszinssatz wird bei der Bewertung eines bebauten Grundstücks im Ertragswertverfahren benötigt für 

Außerdem wird der Liegenschaftszinssatz bei der Bewertung von Sonderfällen (Erbbaurecht u.a.) benötigt. 

Soweit vorhanden, ist der vom örtlichen Gutachterausschuss ermittelte Liegenschaftszinssatz für die jeweilige Grundstücksart vorrangig zu verwenden. Dabei sind die Liegenschaftszinssätze anzuwenden, die von den Gutachterausschüssen für den letzten Auswertungszeitraum abgeleitet wurden, der vor dem Kalenderjahr endet, in dem der Bewertungsstichtag liegt. 

Liegen keine geeigneten Liegenschaftszinssätze von Gutachterausschüssen vor, sind die in § 188 Abs. 2 Satz 2 BewG genannten typisierten Zinssätze maßgebend. Diese richten sich nach der Grundstücksart, bei gemischt genutzten Grundstücken zusätzlich nach der Höhe des gewerblichen Anteils.