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In Litauen wird die Erbschaftsteuer von den Gemeinden erhoben. Unbeschränkt steuerpflichtig sind Ansässige, beschränkt steuerpflichtig sind bestimmte inländische Vermögensgegenstände. Der Ehegatte sowie Verwandte in gerader Linie sind von der Steuer befreit.  

 

Die Steuersätze betragen 5 % bzw. 10 %.  

 

Eine Schenkungsteuer gibt es nicht, allerdings unterliegen Schenkungen der Einkommensteuer. Steuerfrei sind Schenkungen von Ehegatten, Kindern und Eltern. Schenkungen an Gebietsfremde sind ebenfalls steuerfrei.