In Mexiko gibt es keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer. Unentgeltliche Grundstücksübertragungen unterliegen jedoch einer Grunderwerbsteuer von 2 %, Schenkungen sind ab bestimmten Grenzen einkommensteuerpflichtig.
In Mexiko gibt es keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer. Unentgeltliche Grundstücksübertragungen unterliegen jedoch einer Grunderwerbsteuer von 2 %, Schenkungen sind ab bestimmten Grenzen einkommensteuerpflichtig.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen