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Unter einem öffentlichen Testament versteht man im Gegensatz zum handschriftlichen oder privatschriftlichen Testament eine notariell beurkundete letztwillige Verfügung von Todes wegen. 

 

Es gibt zwei Möglichkeiten, der Notarin oder dem Notar Ihrer Wahl Ihren Letzten Willen mitzuteilen: 

 

 

Hinweis: Das notarielle Testament wird immer amtlich verwahrt und nach dem Tod des Erblassers eröffnet. 

 

Was zeichnet ein öffentliches Testament aus? 

 

 

Wie wird ein öffentliches Testament verwahrt? 

 

Gemäß § 34 BeurkG ist das notarielle Testament in einem verschlossenen und gesiegelten Umschlag in die besondere amtliche Verwahrung beim zuständigen Amtsgericht zu geben. 

 

Will der Erblasser das Testament widerrufen, genügt es, wenn er es aus der amtlichen Verwahrung zurücknimmt. 

 

Für die Änderung des Testaments ist eine erneute Errichtung und Beurkundung erforderlich.