Österreich hat bis 31.7.2008 eine Erbschaft- und Schenkungsteuer erhoben. Deutschland hat die Abschaffung der Steuer zum Anlass genommen, das (wegen der Verschonungsregelung ohnehin ungeliebte) Doppelbesteuerungsabkommen vom 4.10.1954 vorzeitig zum 31.12.2007 zu kündigen.
In Österreich ist an die Stelle des ErbStG ein Schenkungsmeldegesetz getreten, das über seinen Namen hinaus eine Eingangsbesteuerung von Stiftungen vorsieht und die Grunderwerbsteuer (von 3,5 %) auf Schenkungen unter Lebenden und Erwerbe von Todes wegen ausdehnt. (Fraglich ist, ob diese Grunderwerbsteuer nach § 21 ErbStG auf die deutsche Erbschaftsteuer angerechnet werden kann).
Darüber hinaus sieht das Schenkungsmeldegesetz vor, dass Schenkungen zwischen Angehörigen ab einer Grenze von 50.000 Euro pro Jahr, Schenkungen zwischen Nichtverwandten ab einem Betrag von 15.000 Euro innerhalb von fünf Jahren meldepflichtig sind. Diese Meldepflicht löst keine Steuer aus, sondern soll den Finanzbehörden lediglich die Überwachung der einkommensteuerlichen Pflichten der Beteiligten erleichtern.