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Mit einer Patientenverfügung regelt man vorsorglich, welche Behandlungsmaßnahmen ein Arzt durchführen darf und soll und welche er unterlassen soll. Die Patientenverfügung ist eine Vorsorge für den Fall, dass man seinen eigenen Willen nicht mehr äußern kann. 

 

Eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung gibt es seit September 2009 in § 1901a BGB. Danach muss eine Patientenverfügung von einem einwilligungsfähigen Volljährigen schriftlich verfasst werden. 

 

Eine schriftliche Patientenverfügung wird dringend empfohlen. Denn ein Bevollmächtigter kann in ärztliche Maßnahmen im Sinne des § 1904 BGB nur einwilligen, wenn dies schriftlich festgehalten wurde.