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Was ist eine Pflegschaft? 

 

Pflegschaft ist die vom Vormundschafts- oder Nachlassgericht angeordnete Betreuung einer Person (Pfleger) für eine andere Person zur Besorgung einer bestimmten Angelegenheit. 

 

Welche Besonderheiten gibt es bei den Pflegeleistungen? 

 

Pflegeleistungen, die eines von mehreren Kindern für den Erblasser erbracht hat, sind grundsätzlich nur dann zu vergüten, wenn eine entsprechende Vereinbarung zwischen dem Erblasser und dem Pflegenden bestand. 

 

Eine viel zu selten beachtete Vorschrift ist jedoch § 2057 a BGB. Danach kann ein Abkömmling, der durch seine Mitarbeit im Haushalt, Beruf oder Gewerbe des Erblassers während längerer Zeit durch erhebliche Geldleistungen oder auf andere Weise in besonderem Maße zur Erhaltung oder Vermehrung des Vermögens des Erblassers beigetragen hat, bei der Auseinandersetzung einen Ausgleich unter den Abkömmlingen verlangen. Dasselbe gilt für einen Abkömmling, der den Erblasser längere Zeit gepflegt hat.