Eine postmortale Vollmacht ist eine Vollmacht, die erst nach dem Tod des Vollmachtgebers wirksam wird. Solche Vollmachten sind vor allem dann sinnvoll, wenn ein Unternehmen nach dem Tod des Geschäftsführers oder Inhabers weitergeführt werden soll.
Denn bis Testamente oder Erbverträge eröffnet werden und sich die Erben oder ein Testamentsvollstrecker durch einen Erbschein oder ein Testamentsvollstreckerzeugnis legitimieren können, vergehen regelmäßig einige Wochen.
Wer dagegen eine postmortale Vollmacht vorlegen kann, ist sofort handlungsfähig, wobei es sich empfiehlt, die Vollmacht notariell beurkunden oder zumindest die Unterschrift beglaubigen zu lassen. Ist damit zu rechnen, dass die Vollmacht auch im Ausland benötigt wird, sollte in der Vollmacht ausdrücklich bestimmt werden, dass sie deutschem Recht unterliegt, da andere Rechtsordnungen, z.B. die spanische, eine Vollmacht über den Tod hinaus nicht anerkennen.