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Jahresrohmiete 

Ausgangswert für die Ermittlung des Gebäudeertragswerts im Rahmen der Bewertung bebauter Grundstücke im Ertragswertverfahren ist der Rohertrag des Grundstücks.     Der Rohertrag ist die am Stichtag vereinbarte Jahresmiete bzw. die am Stichtag übliche (Jahres-)Miete. Maßgeblich sind also immer die am Stichtag bestehenden vertraglichen Vereinbarungen bzw. Verhältnisse.    Anzusetzende Jahresmiete     Die anzusetzende Miete richtet sich […]

Jahreswert 

Für die steuerliche Bewertung eines Geldbetrages ist der sogenannte Jahreswert maßgebend. Dieser ist nach § 15 Abs. 1 BewG mit 5,5 % anzusetzen, wenn kein anderer Wert feststeht.    Soweit Nutzungen oder Leistungen nicht in Geld bestehen, wie z. B. Wohnung, Kost, Waren und sonstige Sachbezüge, sind sie mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen, […]

Japan 

Japan erhebt eine Erbschafts- und Schenkungssteuer. Unbeschränkte Steuerpflicht besteht für Erben oder Beschenkte mit Wohnsitz in Japan. Die beschränkte Steuerpflicht gilt für inländisches Vermögen. Die Steuersätze liegen zwischen 10 % und 55 %, auch für Ehegatten und Kinder. 

Jastrowsche Klausel 

Die Jastrowsche Klausel ist eine Pflichtteilsstrafklausel im Ehegattentestament, nach der die Kinder, die im ersten Erbfall keinen Pflichtteil geltend machen, nach dem Tod des Erstversterbenden ein zusätzliches Vermächtnis erhalten, das aber erst im zweiten Erbfall fällig wird.    Die Jastrowsche Klausel stellt somit eine Verschärfung der sogenannten Pflichtteilsstrafklausel im Ehegattentestament dar.    Macht eines der […]

Junge Finanzmittel 

Die jungen Finanzmittel fallen nicht unter die Begünstigungsvorschriften der Erbschaftsteuer.    Junge Finanzmittel sind nach § 13b Abs. 4 Nr. 5 Satz 2 ErbStG stets Verwaltungsvermögen und daher vor Berücksichtigung des Sockelbetrags auszusondern, § 13b Abs. 4 Nr. 5 Satz 1 ErbStG.     Junge Finanzmittel werden als fließende Mittel definiert. Sie liegen vor, wenn sich […]

Junges Verwaltungsvermögen 

Das junge Verwaltungsvermögen fällt nicht unter die Begünstigungsvorschriften der Erbschaftsteuer.    Junges Verwaltungsvermögen ist Verwaltungsvermögen, das dem Betrieb, der Gegenstand des Erwerbs ist, im Besteuerungszeitpunkt weniger als zwei Jahre zuzurechnen war, § 13b Abs. 7 Satz 2 ErbStG.    Dazu gehört nicht nur das innerhalb des Zweijahreszeitraums eingelegte Verwaltungsvermögen, sondern auch das in diesem Zeitraum […]