Malta
Auf Malta wurde die Erbschaft- und Schenkungsteuer am 25.11.1992 abgeschafft. Für den Übergang von Immobilien und Gesellschaftsanteilen gibt es eine Stempelsteuer zwischen 2 und 5 %.
Mazedonien
Mazedonien erhebt eine Erbschaft- und Schenkungsteuer mit unbeschränkter Steuerpflicht bei Ansässigkeit des Erwerbers und beschränkter Steuerpflicht für inländisches Vermögen. Nahe Verwandte sind von der Steuer befreit, ansonsten gelten Steuersätze von 2 bzw. 5 %.
Mexiko
In Mexiko gibt es keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer. Unentgeltliche Grundstücksübertragungen unterliegen jedoch einer Grunderwerbsteuer von 2 %, Schenkungen sind ab bestimmten Grenzen einkommensteuerpflichtig.
Miterbe
Miterbe ist derjenige, der neben anderen Erben beerbt worden ist und mit diesen eine Erbengemeinschaft bildet.
Monaco
In Monaco wird die Erbschafts- und Schenkungssteuer unabhängig vom Wohnsitz des Erblassers oder Schenkers nur auf das im Inland gelegene Vermögen erhoben. Steuerfrei ist der Erwerb von Ehegatten sowie von Vorfahren und Abkömmlingen in gerader Linie. Ansonsten betragen die Steuersätze für Geschwister 8 % und für andere Erwerber zwischen 10 und 16 […]
Montenegro
In Montenegro wird Erbschaft- und Schenkungsteuer nur auf den Erwerb von in Montenegro gelegenen Immobilien erhoben. Verwandte ersten Grades sind von der Steuer befreit. Darüber hinaus besteht eine Steuerbefreiung für Verwandte 2. Grades bei häuslicher Gemeinschaft für die Schenkung von Wohnraum oder landwirtschaftlich genutzten Grundstücken. Im Übrigen beträgt der Steuersatz […]
Motivirrtum
Motivirrtum ist der Irrtum über die Beweggründe. Ein Testament kann angefochten werden, soweit der Erblasser durch die irrige Annahme oder Erwartung des Eintritts oder Nichteintritts eines Umstandes zu seiner letztwilligen Verfügung bestimmt worden ist. Allerdings berechtigt nicht jeder Irrtum des Erblassers zur Anfechtung. Vielmehr kommen nur besonders schwerwiegende Umstände in Betracht, die […]