A B C D E F G H I J K L M N O P R S T Ü W Z

 

 

Hinterlässt der Erblasser mehrere Erben, müssen diese den Nachlass einvernehmlich unter sich aufteilen. Dies kann erst geschehen, wenn die sogenannte Teilungsreife eingetreten ist. 

 

Teilungsreife liegt vor, wenn 

 

 

Solange der Nachlass nicht teilungsreif ist, kann keine Teilungsklage erhoben werden.